Kreisbrandinspektor
Zur Durchführung der dem Landkreis nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz obliegenden Aufgaben, ernennt der Kreisausschuss einen Kreisbrandinspektor (gleichzeitig Amtsleiter).
Dieser hat folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises sowie der Städte und Gemeinden in Brandschutzangelegenheiten
- Erstellung von überörtlichen Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren und den Nachbarkreisen bzw. Nachbarstädten
- Organisation gemeinsamer Aus- und Fortbildungsveranstaltungen aller Feuerwehren im Main-Taunus-Kreis
- Vorbeugender Brandschutz (Stellungnahme Baugenehmigungsverfahren und Gefahrenverhütungsschauen)
- Brandschutzerziehung (Planung und Förderung)
- Mitarbeit in Fachgremien auf Landes- und Bezirksebene
Darüber hinaus ist er im Rahmen des Brandschutzaufsichtsdienstes für den Landrat als Behörde der Landesverwaltung tätig.
Hier hat er insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Überprüfung des Leistungsstandards und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Main-Taunus-Kreis
- Stellungnahmen zu grundlegenden, organisatorischen Fragen, zu Neubaumaßnahmen von Feuerwehrhäusern und Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen
- Im Rahmen der Aufsicht ist er weisungsbefugt und berechtigt, jederzeit die technische Einsatzleitung zu übernehmen. Er ist dann als Einsatzleiter auch Vorgesetzter aller eingesetzten Einsatzkräfte.
Viele der Aufgaben, vor allem der Kontakt zu den örtlichen Feuerwehren, lassen sich nicht im Laufe eines regulären Arbeitstages bewältigen. Deshalb ist der Kreisbrandinspektor auch an vielen Abenden und Wochenenden unterwegs.
Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben stehen dem Kreisbrandinspektor noch sieben vom Kreisausschuss ernannte Kreisbrandmeister zur Seite.
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