Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Diese Sachgebiet hat das Ziel vorbeugende Maßnahmen zu veranlassen um entstehenden Gefahren durch Brand oder Explosion, die von baulichen und technischen Anlagen aufgrund ihrer Art, ihrer Lage und ihres Zustandes ausgehen und im Schadensfall eine Gefährdung für Personen oder eine erhebliche Gefährdung für Umwelt, Sachwerte und/oder eine erhebliche Störung der allgemeinen Sicherheit hervorrufen können, einzudämmen.
Hierzu sind bauliche, anlagentechnische und betrieblich organisatorische Maßnahmen, sowie der Einbau von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen objektspezifisch festzulegen.
Durch die Maßnahmen werden die Sicherheit der Personen in Gebäuden und Anlagen, der Schutz vor Brandentstehung und Ausbreitung sowie die Voraussetzung zum Einsatz der Feuerwehr zur Rettung, Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr geschaffen.
Dies geschieht durch fachtechnische Unterstützung bei der Planung, Prüfung der sicherheitstechnischen Ausführung und der Durchführung der Gefahrenverhütungsschau.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Brandschutztechnische Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren nach Baurecht, Immissionsschutzrecht, Störfallrecht u.a.
- Begehung eines Objektes einschließlich der Mängelfeststellung und der Anordnung zu Mängelbeseitigung
- Fachtechnische Unterstützung bei der Planung, sowie die Prüfung der sicherheitstechnischen Ausführung
- Beratung bei der Aufstellung von Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen sowie deren Prüfung und Genehmigung
- Beratung bei der Auslegung von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, ortsfesten Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehrschließungen sowie bei der Löschwasserversorgung und den Feuerwehrzufahrten, einschließlich deren Prüfung und Abnahme
- Beratung von Eigentümern, Nutzungsberechtigten, Planern und Ausführenden in allen Fragen des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes
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